Aufgrund einiger einschlägiger Urteile in jüngerer Vergangenheit und aufgrund konsequenter Maßnahmen der zuständigen Behörden kommt es für die Inhaber von Kaufhäusern oder die Betreiber von Gaststätten zunehmend zu Problemen, wenn die vermeintlichen Pächter der Toilettenanlagen Ihrem Reinigungspersonal nicht den erforderlichen Mindestlohn zahlen, oder diese gar schwarz beschäftigen. >> weiterlesen