Einer der kritischsten Punkte aus Sicht eines Franchisenehmers, im Vergleich zu einem ungebundenen selbstständigen Unternehmer, ist die Problematik der dauerhaften Bindung an den einmal unterzeichneten Franchisevertrag. Während ein ungebundener selbständiger Unternehmer seinen Betrieb einfach schließen kann, wenn er nicht mehr wirtschaftlich arbeiten kann, so bleibt der Franchisenehmer an den abgeschlossenen Vertrag, und insbesondere an die dort enthaltene Vertragslaufzeit gebunden. Der Franchisegeber kann also verlangen, dass der Franchisenehmer trotz völliger Unrentabilität sein Geschäft bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit fortführt. >> weiterlesen