Ein Dauerbrenner im Franchiserecht ist die Thematik um ein etwaig einzuräumendes Widerrufsrecht und die korrekte und rechtssichere Widerrufsbelehrung.
Unter bestimmten Voraussetzungen muss der Franchisegeber seinen Franchisenehmern ein Widerrufsrecht einräumen. Dies hängt zum einen davon ab, ob der Franchisenehmer bei Unterzeichnung des Franchisevertrages noch Existenzgründer ist, und wie hoch seine verbindlichen Investitionen aufgrund des Franchisevertrages sind.
Da diesbezüglich viel Unsicherheit, auch bei Gerichten, herrscht, ist es mittlerweile allgemein üblich, dass bei fast sämtlichen Franchiseverträgen sicherheitshalber ein Widerrufsrecht eingeräumt wird. >> weiterlesen