Monatsarchiv: September 2014

Social Franchising – Franchising ganz anders?

Am vergangenen Freitag, dem 19. September, fand in Wien das 1. Social Franchise Forum statt.

Erstes Social Franchise Forum in Wien

Der Begriff Social Franchising geistert bereits seit einigen Jahren in der Franchisebranche umher, ohne dass jedoch die meisten eine genauere Vorstellung von dem hätten, was sich dahinter verbirgt. Dem entgegengewirkt zu haben, ist nun ganz eindeutig der Verdienst der Veranstalter des ersten Social Franchise Forums in Wien. >> weiterlesen

Franchisesystem für Nachhilfe nach anerkannter Methode?

Nachhilfeschulen sind mit einigen anderen Systemen die Pioniere in der deutschen Franchisebranche. Mehrere Nachhilfesysteme gehören zu den bekanntesten Franchisesystemen überhaupt, und auch sonst steckt beim Thema Nachhilfe häufig ein Franchisesystem dahinter.

Unterschiedlichste Lehrmethoden im Rahmen der Nachhilfe

Wichtig für jedes Franchisesystem ist die Einzigartigkeit des jeweiligen Know-hows, und so ist es nicht verwunderlich, dass gerade im Bereich Nachhilfe sich unterschiedlichste Lehr- und Lehrmethoden bei den verschiedenen Systemen gegenüberstehen. >> weiterlesen

Arbeitsverhältnis oder Selbstständigkeit des Franchisenehmers?

Oft haben sich in den vergangenen Jahren die Gerichte mit Fragen der Scheinselbstständigkeit von Franchisenehmern beschäftigt und untersucht, ob es sich angesichts der starken Abhängigkeit vom Franchisegeber letztlich um Arbeitnehmer oder um selbstständige Gewerbetreibende handelte. Je mehr sich das Franchising im Bewusstsein des deutschen Wirtschaftslebens etabliert hat, umso weniger wird noch darüber diskutiert, ob eine Franchisepartnerschaft möglicherweise als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.

Dennoch kommt es immer wieder zu entsprechenden Rechtsstreitigkeiten, in einem aktuellen Fall sogar im Rahmen eines Strafverfahrens, mit dem sich ein Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt beschäftigen musste. >> weiterlesen

Höhe der Franchisegebühren anpassen

Eine der Hauptpflichten des Franchisenehmers ist die Zahlung von Franchisegebühren.

Feste Vereinbarungen im Vertrag

In den meisten Franchiseverträgen finden sich bezüglich der laufenden Franchisegebühren konkrete Regelungen hinsichtlich der Höhe. Entweder wird ein fester monatlicher Betrag vereinbart, oder  aber die Gebühren bemessen sich prozentual anhand des monatlichen Umsatzes oder des monatlichen Gewinns des Franchisenehmers. In all diesen Fällen gibt es normalerweise keine rechtlichen Probleme. Allenfalls könnte überprüft werden, ob die Franchisegebühren dermaßen überhöht sind und in keinerlei sinnvollem Verhältnis zu den Gegenleistungen des Franchisegebers stehen, dass sie als sittenwidrig einzustufen wären. Solche Fälle jedoch kommen in der Praxis eher selten vor. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht