Arglistige Täuschung eines Franchisegebers über eigene Callcenter zur Vermittlung von Kunden

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Das Amtsgericht Bielefeld hat jetzt entschieden, dass ein Franchisevertrag eines Systems für Online-Bonitätsauskünfte und Inkassodienstleistungen wegen arglistiger Täuschung durch den Franchisegeber als rückwirkend nichtig zu betrachten ist.

In dem zu Grunde liegenden Fall hatte der Franchisegeber in einer E-Mail an den künftigen Franchisenehmer betont, dass ein eigenes Callcenter dem Franchisenehmer Kundentermine vermitteln werde.
Es stellte sich dann jedoch heraus, dass der Franchisegeber überhaupt kein eigenes Callcenter betreibt und sich darüber hinaus auch nicht eines anderen Unternehmens für derartige Dienstleistungen bedient. Zwar gab es wohl einzelne Unternehmen, die im Rahmen des betreffenden Franchise-Systems Kundendaten an die Franchisenehmer vermittelten, jedoch geschah dies nicht aufgrund einer festen Vertragsbeziehung zwischen Franchisegeber und der betreffenden Firma, sondern im einen Fall nur im Rahmen einzelner Vermittlungen, im anderen Fall aufgrund von Vertragsbeziehungen zwischen den jeweiligen Franchisenehmern und dem Vermittlungsunternehmen.
Daher waren solche Unternehmen nach Ansicht des Gerichts keinesfalls als Callcenter des Franchisegebers zu betrachten. Das Gericht sah somit in der Äußerung des Franchisegebers eine arglistige Täuschung, die den Franchisenehmer dazu bewogen hatte, den Franchisevertrag zu unterzeichnen.

AG Bielefeld, Az. 15 C 289/11, Urteil vom 29.11.2012

Ein Kommentar zu "Arglistige Täuschung eines Franchisegebers über eigene Callcenter zur Vermittlung von Kunden"

  1. Lohse sagt:

    Na ja, da scheint sich ja jemand vorher auch überhaupt kein Bild über das die tatsächliche Arbeit des entsprechenden Franchisesystems gemacht zu haben. Leider gibt es immer wieder genügend schwarze Schafe auch auf Franchisenehmerseite, die keinen blassen Schimmer davon haben, was unternehmerische Selbstständigkeit bedeutet. Damit man mich nicht falsch versteht: Keinesfalls will ich damit die bewusste Täuschung durch den Franchisegeber in irgendeiner Weise entschuldigen …

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