Artikel mit dem Tag: Preisbindung

Indirekte Preisbindung in Franchisesystemen

Grundsatz: Preisbindungsverbot

Wie wahrscheinlich in der Franchisebranche allgemein bekannt ist, ist eine sogenannte Preisbindung in Franchisesystemen und auch in anderen Vertriebssystemen kartellrechtlich grundsätzlich unzulässig. Preisbindung bedeutet, dass der Franchisegeber seinen Franchisenehmern vorschreibt, welche Endkundenpreise diese verlangen sollen. Da es sich bei Franchiseverträgen um Absprachen zwischen selbstständigen Unternehmen handelt, haben sämtliche solcher Absprachen, also auch der Franchisevertrag als ganzer, wettbewerbsbeschränkenden Charakter. Daher unterliegen diese Vereinbarungen grundsätzlich dem Kartellverbot. Eine sogenannte Freistellung vom Kartellverbot ist nur dann gegeben, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört eben auch, dass es keine Preisbindung gibt.

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Preisbindung und Fernsehwerbung in Franchisesystemen

Ein Franchisesystem und eine starke Franchisemarke leben davon, dass mit vereinter Schlagkraft der Markt bearbeitet wird. Daher ist auch die überregionale Werbung ein ganz zentrales Medium, um die Bekanntheit der Marke voranzutreiben und allen Systempartnern dauerhaft zu wirtschaftlichem Erfolg zu verhelfen.

Preisbindung ist grundsätzlich kartellrechtlich unzulässig

Werbung jedoch beinhaltet in der Regel auch Werbung mit entsprechenden Preisen für bestimmte Produkte. Gerade im Einzelhandel und in der Systemgastronomie. Nun steht einheitlichen Preisen in Franchisesystem jedoch eine ganz entscheidende rechtliche Schranke entgegen. >> weiterlesen

Preisbindungsverbot für Händler und Franchisenehmer – Bußgeld für LEGO

Das Bundeskartellamt hat ein Bußgeld i.H.v. 130.000 € gegen die LEGO GmbH verhängt, weil sie gegen das kartellrechtliche Verbot einer vertikalen Preisbindung verstoßen hat.

Sowohl nach deutschem, als auch nach europäischem Kartellrecht darf ein Franchisegeber oder ein Hersteller mit seinen Händlern bzw. Franchisenehmern keine festen Endkundenpreise vereinbaren. Die Händler bzw. die Franchisenehmer müssen also in der Gestaltung ihrer Endverkaufspreise grundsätzlich frei bleiben. >> weiterlesen

Kartellverstöße – Bußgelder für Franchise-Unternehmen

Das Kartellrecht begegnet einem im Bereich des Franchising in der Regel dort, wo es um die Frage von Preisbindungen im Rahmen eines Franchisevertrages geht. Da nämlich der Franchisegeber und der Franchisenehmer beides selbstständige Unternehmer sind, hat die Vorgabe von Endverbraucherpreisen durch den Franchisegeber im Franchisevertrag den Charakter einer wettbewerbswidrigen Absprache zweier Unternehmen. Solche Preisabsprachen sind in der Regel kartellrechtswidrig, was zur Nichtigkeit der entsprechenden Regelung im Franchisevertrag, schlimmstenfalls sogar zur Nichtigkeit des gesamten Franchisevertrages führen kann. >> weiterlesen

Brezeln und anderes – Chancen und Risiken eines franchiseähnlichen Agentursystems

Die aktuelle mediale Aufregung um die Brezelkönig-Kette in der Schweiz, die in Deutschland unter der Marke Ditsch ebenfalls Brezeln im Rahmen eines franchiseähnlichen Agentursystems vertreibt, gibt Anlass, sich einmal näher mit derartigen Vertriebsmodellen zu beschäftigen, die auf den ersten Blick wie Franchisesysteme aussehen.

Franchiseähnlich ist das Brezelkönig- bzw. Ditsch-System deshalb, weil die Brezelverkaufsstände mit einheitlichem Erscheinungsbild überall in Deutschland bzw. der Schweiz dieselben Produkte rund um die Brezel zum Kauf anbieten, und weil diese Brezelstände durch kleine selbständige Unternehmer betrieben werden. >> weiterlesen

Nichtigkeit von Franchiseverträgen aufgrund spürbarer Wettbewerbsbeschränkungen

Auch wenn es im deutschen Recht kein eigenständiges Franchise-Gesetz gibt – trotz der  teilweise populistischen Forderungen so mancher Interessenvertreter –, sind Franchiseverträge dennoch an Recht und Gesetz gebunden. Vorschriften, die direkt oder analog auf Franchiseverträge angewendet werden, finden sich im bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), im Handelsgesetzbuch (H GB), in den deutschen Wettbewerbs- und Kartellgesetzen, aber auch im europäischen Recht, so z.B. vor allem in Art. 101 AEUV und in der so genannten Gruppenfreistellungsverordnung für vertikale Verbindungen (Vertikal-GVO).

Gerade dieser europäischen Rechtsnormen haben insbesondere die kartellrechtliche Problematik von Franchisesystemen im Blick, da es sich ja letztlich bei sämtlichen Betrieben eines Franchisesystems um selbstständiger Unternehmer handelt, die alle mit ihrem Franchisegeber im Rahmen des Franchisevertrages bestimmte Absprachen getroffen haben, die sich möglicherweise auf den Wettbewerb negativ auswirken können. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht