Tagesarchiv Freitag, Dezember 8, 2017

Der geschädigter Kunde und die Rechtsscheinhaftung des Franchisegebers

Manche durchschnittlichen Verbraucher und Kunden haben ein ungefähres Gefühl dafür, was Franchising ist. Die wenigsten jedoch kennen die konkreten rechtlichen Hintergründe, es fällt ihnen vielmehr oft lediglich das Stichwort „McDonald’s“ ein. Wenn also der durchschnittliche Kunde ein Geschäft oder ein Dienstleistungsunternehmen aufsucht, welches im Rahmen eines Franchise-Systems agiert, ist ihm meist nicht bewusst, dass er dort mit einem selbstständigen Unternehmer Verträge schließt, er hat häufig vielmehr lediglich die dahinter stehende bekannte Marke im Kopf.

In der Regel ist dies auch völlig egal, wenn es zu keinen Komplikationen bei der Abwicklung des Kundenauftrags oder des Kaufvorganges kommt, denn dann spielt die Identität des Vertragspartners keine Rolle. >> weiterlesen

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