Jahresarchiv: 2018

Wettbewerb zwischen expandierenden Gastronomiekonzepten

In der Franchisebranche allgemein bekannt ist der Fall des Gastronomen Junge, der zunächst mehrere Franchisestandorte der Burger-Kette „Hans im Glück“ betrieb, sich dann mit dem Franchisegeber überwarf, um schließlich ein eigenes Gastronomiekonzept und Franchisesystem „Peter Pane“ ins Leben zu rufen. Die ersten Restaurants von „Peter Pane“ waren die bisherigen Franchisestandorte Junges von „Hans im Glück“.

Bewertungen und Likes bei Facebook

Was bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden wurde, wurde nunmehr im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt. „Peter Pane“ durfte die Kundenbewertungen und die Likes auf seiner Facebookseite, die aus der Zeit der Zugehörigkeit seiner Restaurants zum System „Hans im Glück“ herrührten, nicht behalten. >> weiterlesen

Vorvertragliche Aufklärung, Eigenkapitalgeber und sonstige Geschädigte

Verletzt ein Franchisegeber seine vorvertraglichen Aufklärungspflichten, so ist er in der Regel zu einem umfassenden Schadensersatz verpflichtet. Im Rahmen dieses Schadensersatzanspruches kann ein Franchisenehmer sämtliche Investitionen in das Franchisekonzept geltend machen. Er wird wirtschaftlich so gestellt, als ob er den Franchisevertrag nie unterzeichnet hätte. >> weiterlesen

Der E-Mail-Account des Franchisenehmers nach Vertragsbeendigung

Wegen des einheitlichen gemeinsamen Markenauftritts ist es in Franchisesystemen in der Regel üblich, dass der E-Mail-Account und E-Mail-Adressen aller Franchisenehmer und ihrer Mitarbeiter sich in jedem Falle aus dem Markennamen des Franchisesystems und häufig aus dem eigenen Namen des Franchisenehmers zusammensetzen.

E-Mail-Account im Arbeitsrecht und im Franchiserecht

Vergleichbar der Problematik im Arbeitsrecht stellt sich auch bei Franchisepartnerschaften die Frage, was mit den E-Mail-Accounts nach dem Ausscheiden des Franchisenehmers geschieht. >> weiterlesen

Unternehmensnachfolge – Verkauf eines Franchisebetriebs

Glücklich kann sich derjenige Franchisenehmer schätzen, der im Falle der Beendigung eines Franchisevertrages einen Käufer für seinen Franchisebetrieb findet. Um so besser, wenn der auch einen angemessenen Kaufpreis zahlt. Gerade im Franchising ist dies nämlich häufig sehr problematisch. Denn zum einen können bestimmte Klauseln im Franchisevertrag die Verkaufsmodalitäten vorgeben. Auch besteht häufig ein Vorkaufsrecht zu Gunsten des Franchisegebers. Zum anderen aber ist ein Verkauf oft dadurch behindert, dass die entsprechenden Räumlichkeiten nicht weiter zu Verfügung stehen. Oder aber ein Weiterbetrieb ohne die betreffende Franchisemarke ist wirtschaftlich wenig Erfolg versprechend ist. Kurz – in solch einer Konstellation muss alles passen. Der Kaufpreis muss stimmen, der Vermieter muss mitmachen. Und der Franchisegeber muss gegebenenfalls bereit sein, mit dem Erwerber des Unternehmens ebenfalls einen Franchisevertrag abzuschließen. >> weiterlesen

Datenschutz-Grundverordnung im Franchisesystem

Sie ist in aller Munde, die neue Datenschutz-Grundverordnung, kurz DSGVO, die alles, was das Thema Datenschutz betrifft, künftig viel gefährlicher machen soll. Was ist dran an dieser aufgeregten Atmosphäre? Richtig ist auf jeden Fall, dass kein Unternehmen die neuen Vorschriften auf die leichte Schulter nehmen sollte. Denn es gibt nicht nur einfach Änderungen, sondern es gibt tatsächlich auch zahlreiche Verschärfungen des Datenschutzes, und Erweiterungen der Sanktionsmöglichkeiten gegenüber Verstößen. >> weiterlesen

Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Franchiseverträgen

Von einem Wegfall der Geschäftsgrundlage spricht man, wenn bestimmte Umstände bei Abschluss eines Vertrages ersichtlich für beide Vertragspartner von so großer Bedeutung und derart selbstverständlich waren, dass dann, hätten die Vertragspartner an eine mögliche Veränderung dieser Umstände gedacht, diese auch eine entsprechende vertragliche Regelung für diesen Fall mit aufgenommen hätten. Wenn also solche bedeutsamen Umstände sich während der Laufzeit eines Vertrages ändern, soll es möglich sein, dass der Vertrag angepasst oder aber vorzeitig  beendet werden kann. >> weiterlesen

Steuerliche Einordnung der Werbegebühren beim Franchisenehmer

Gerade in einen Franchisevertrag, der in Deutschland gesetzlich nicht geregelt ist, stellt sich immer wieder die Frage, welche Leistungen des Franchisegebers mit welchen Leistungen des Franchisenehmers verknüpft sind. Erst wenn feststeht, welche Leistungen des Franchisegebers beispielsweise mit der Eintrittsgebühr abgegolten sind, für welche Leistung des Franchisegebers die laufende Franchisegebühr gezahlt wird, und was konkret der Franchisenehmer für die Zahlung der Marketing- oder Werbegebühren verlangen kann, kann geprüft werden, ob es rechtlich betrachtet irgendwelche Unregelmäßigkeiten im gegenseitigen Leistungsaustausch gibt, und ob beispielsweise irgendwelche Gebühren als überhöht zu betrachten sind.

Aktivierung als Vorschuss oder gewinnmindernde Betriebsausgabe?

Aber auch steuerrechtlich ergeben sich unterschiedliche Schlussfolgerungen, je nachdem >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht