
Immer noch gibt es bestimmte Handwerke und bestimmte Dienstleistungen, für deren Erbringung nach den gesetzlichen Vorschriften zwingend ein Meistertitel, oder gegebenenfalls auch eine andere Qualifikation erforderlich ist. Gerade in derartigen Branchen kommt es immer wieder zu rechtlichen Auseinandersetzungen oder Diskussionen, ob ein solcher Meister, oder ein solcher anderweitig speziell qualifizierter Betriebsinhaber nur ein, oder aber auch zwei oder mehr Betriebe leiten kann, ohne eine weitere entsprechend qualifizierte Kraft einzustellen. >> weiterlesen