Oft haben sich in den vergangenen Jahren die Gerichte mit Fragen der Scheinselbstständigkeit von Franchisenehmern beschäftigt und untersucht, ob es sich angesichts der starken Abhängigkeit vom Franchisegeber letztlich um Arbeitnehmer oder um selbstständige Gewerbetreibende handelte. Je mehr sich das Franchising im Bewusstsein des deutschen Wirtschaftslebens etabliert hat, umso weniger wird noch darüber diskutiert, ob eine Franchisepartnerschaft möglicherweise als Arbeitsverhältnis zu qualifizieren ist.
Dennoch kommt es immer wieder zu entsprechenden Rechtsstreitigkeiten, in einem aktuellen Fall sogar im Rahmen eines Strafverfahrens, mit dem sich ein Strafsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt beschäftigen musste. >> weiterlesen