In der Internet-Welt hat in den letzten Wochen ein Urteil des Landgerichts Köln für Aufregung gesorgt, in dem es um die Kenntlichmachung des Urhebers bei Verwendung von Fotos auf eigenen Internetseiten ging.
Ein Betreiber einer Internetseite hatte sich bei der bekannten Bildagentur Pixelio das Foto einer anderen Person hochgeladen, um es auf seiner Internetseite zur Illustration eines Artikels zu verwenden. In den Lizenzbedingungen von Pixelio war geregelt, dass die Nennung sowohl des Urhebers des Fotos, als auch der Firma Pixelio bei jeder Verwendung auf dem Foto selbst oder aber am Ende der jeweiligen Internetseite zu erfolgen habe. >> weiterlesen