Einstweiliger Rechtsschutz in der Franchisepartnerschaft

Veröffentlicht von angelegt unter Franchiserecht, Franchising, Unternehmen.

Der Fall Burger King hat sie wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt: Die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber dem Geschäftspartner, wenn beide Parteien sich nicht mehr über die Fortsetzung oder auch nur die Art der Fortsetzung des Geschäftsverhältnisses einig sind.

Folgen einer fristlosen Kündigung des Franchisevertrages

In dem Burger-King-Fall hatte der Franchisegeber seinem Franchisenehmer, der „Yi-Ko“-Holding“, mit seinen 91 Filialen den Franchisevertrag fristlos gekündigt.

Eine fristlose Kündigung ist aber nur dann wirksam, wenn es für die kündigende Vertragspartei nach Abwägung aller Umstände des jeweiligen Falles unzumutbar erscheint, bis zum Ablauf der regulären Vertragslaufzeit mit dem Franchisepartner zusammenzuarbeiten. Über die Frage, ob im Einzelfall tatsächlich eine solche Unzumutbarkeit gegeben ist, entscheidet im Zweifelsfalle ein Gericht.

Was aber tun in der Zwischenzeit bis zu einem Gerichtsurteil? Der Franchisegeber möchte vermutlich erreichen, dass der Franchisenehmer ab sofort nicht mehr mit der Marke des Franchisesystems auftritt und auch nicht mehr das systemspezifische Know-how nutzt. Der Franchisenehmer, der die Kündigung für unberechtigt hält, möchte umgekehrt erreichen, dass er seine Restaurants weiterbetreiben kann und insbesondere mit der notwendigen Ware beliefert wird.

Einstweilige Verfügung als vorläufige Regelung

Um hier in der Zwischenzeit, bis es zu einem endgültigen Gerichtsurteil kommt, eine Lösung zu finden, gibt es die Möglichkeit der Beantragung einer Einstweiligen Verfügung bei Gericht. Ein Gericht entscheidet dann im Eilverfahren über eine vorläufige Lösung. Hierbei muss sich das Gericht an der Wahrscheinlichkeit, mit der die eine oder andere Partei in dem regulären Gerichtsverfahrens gewinnen dürfte, orientieren, und muss dabei alle Vor- und Nachteile gegeneinander abwägen, die eine vorläufige Lösung für die eine oder andere Partei haben könnte.

Solche Einstweiligen Verfügungen sind gerade im Wirtschaftsleben aufgrund der immensen wirtschaftlichen Bedeutung oft innerhalb weniger Tage, in Extremfällen sogar innerhalb weniger Stunden bei Gericht zu erwirken.

So war es auch im Fall Burger King. Nach der fristlosen Kündigung durch den Franchisegeber hatte der Franchisenehmer unter Berufung auf die vermeintliche Unwirksamkeit der fristlosen Kündigung die Restaurants einfach so weiter betrieben wie bisher. Der Franchisegeber hatte daraufhin beim Landgericht München I eine Einstweilige Verfügung beantragt, mit der dem Franchisenehmer die Nutzung der Marke und aller markentypischen Elemente ab sofort untersagt wurde. Das Gericht hat also im Rahmen der vorläufigen Abwägung die fristlose Kündigung als zumindest mit einer gewissen Wahrscheinlichkeit für wirksam erachtet.

Im Gegenzug hat auch der Franchisenehmer versucht, im Wege einer einstweiligen Verfügung die vorläufige Weiterbelieferung durch Burger King zu erreichen. In dieser umgekehrten Konstellation scheiterte der Franchisenehmer ebenfalls und erhielt die gewünschte einstweilige Verfügung nicht. Denn auch hier hat das Gericht wohl durchaus die Wahrscheinlichkeit größer gesehen, dass die fristlose Kündigung wirksam sein könnte.

Rechtsmittel gegen einstweilige Verfügungen und Zwangsvollstreckung

Genauso wie gegen normale Urteile, gibt es auch gegen Einstweilige Verfügungen die Möglichkeit einer Berufung, in deren Rahmen dann das nächsthöhere Gericht, hier das Oberlandesgericht München, ebenfalls innerhalb weniger Tage über die Richtigkeit der durch das untere Gericht erlassenen einstweiligen Verfügung entscheidet. Im konkreten Fall hat jedoch der Franchisenehmer auch vor dem Oberlandesgericht München verloren.

Damit solche Einstweiligen Verfügungen von der unterlegenen Partei auch wirklich befolgt werden, sind sie in der Regel stets mit einer Strafandrohung in Form eines sehr hohen Ordnungsgeldes bzw. einer Ordnungshaft für den Betroffenen persönlich oder dessen Geschäftsführer versehen. Ordnungsgeld und Ordnungshaft können im Wege der normalen Zwangsvollstreckung durchgesetzt werden.

Wirtschaftliche Bedeutung Einstweiliger Verfügungen

Auch wenn es sich bei diesen einstweiligen Verfügungen nur um vorläufige Entscheidungen handelt, so haben diese doch eminent wichtige Bedeutung für beide Parteien. Selbst wenn sich später im Rahmen eines normalen Hauptsacheverfahrens herausstellen sollte, dass die fristlose Kündigung unbegründet war, so dürfte der Franchisenehmer bis dahin längst insolvent sein, so dass diese Hilfe dann zu spät kommen würde.

Umso wichtiger ist es daher, im Rahmen der Einstweiligen Verfügung dem Gericht möglichst genau vor Augen zu führen, welche Risiken, und welche wirtschaftlichen Faktoren auf dem Spiel stehen, und das Gericht von der Wahrscheinlichkeit eines Sieges in einem späteren Hauptsacheverfahren zu überzeugen.

Kommentieren

  • (wird nicht veröffentlicht)

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht