Einem Franchisenehmer wird für die Dauer der Franchisepartnerschaft das Recht verliehen, die Marke des betreffenden Franchise-Systems im Rahmen seiner Geschäftstätigkeit zu nutzen. Er erwirbt an der Marke keinerlei dauerhaftes Recht, so dass sein Nutzungsrecht automatisch mit der Beendigung des Franchiseverhältnisses erlischt. Der Franchisegeber hat verständlicherweise ein großes Interesse daran, dass seine Marke nicht missbraucht wird, und dass niemand seine Marke weiterhin über die Laufzeit des Franchisevertrages hinaus nutzt. Daher gibt es in fast allen Franchiseverträgen entsprechende eindeutige Regelungen, in denen detailliert beschrieben wird, was ein Franchisenehmer alles mit der Vertragsbeendigung zu unterlassen hat, und welche Werbematerialien beispielsweise er zurückzugeben oder zu vernichten hat. >> weiterlesen