Wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer kommt, muss aufgrund des partnerschaftlichen Grundgedankens des Franchisings an erster Stelle stets der Versuch stehen, im Gespräch miteinander eine Lösung zu finden. Leider stehen aber auf beiden Seiten häufig ganz erhebliche wirtschaftliche Interessen und oft auch die gesamte Existenz auf dem Spiel. Daher führt in vielen Fällen kein Weg an einer von Anwälten unterstützten und häufig bis vor die Gerichte getragenen streitigen Auseinandersetzung vorbei.
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