Eine besondere rechtliche Herausforderung stellt es häufig dar, wenn ein einzelner Franchisenehmer mehrere Standorte betreibt, und für jeden dieser Standorte einen eigenen Franchisevertrag abgeschlossen hat. Zwar erweist es sich in der Regel als sinnvoll, mehrere Standorte nicht aufgrund eines einzigen Franchisevertrages zu betreiben; die besonderen Probleme aber, die mit mehreren Standorten verbunden sind, sollten sowohl Franchisegeber, als auch Franchisenehmer bereits bei Unterzeichnung eines jeden Vertrages im Blick haben. >> weiterlesen
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Laufzeiten eines Franchisevertrages – zu lang oder zu kurz?
Einer der kritischsten Punkte aus Sicht eines Franchisenehmers, im Vergleich zu einem ungebundenen selbstständigen Unternehmer, ist die Problematik der dauerhaften Bindung an den einmal unterzeichneten Franchisevertrag. Während ein ungebundener selbständiger Unternehmer seinen Betrieb einfach schließen kann, wenn er nicht mehr wirtschaftlich arbeiten kann, so bleibt der Franchisenehmer an den abgeschlossenen Vertrag, und insbesondere an die dort enthaltene Vertragslaufzeit gebunden. Der Franchisegeber kann also verlangen, dass der Franchisenehmer trotz völliger Unrentabilität sein Geschäft bis zum Ende der vereinbarten Vertragslaufzeit fortführt. >> weiterlesen