In vielen Franchisesystemen, insbesondere im internationalen Kontext, ist es üblich, dass Franchiseverträge eine sogenannte Schiedsvereinbarung enthalten. Das bedeutet, dass Streitigkeiten nicht vor den normalen staatlichen Gerichten ausgetragen werden, sondern vor speziellen Schiedsgerichten. Im internationalen Raum gibt es verschiedene anerkannte Organisationen, die für die Bildung solcher Schiedsgerichte zuständig sind. Die anstatt gerichtlicher Urteile ergehenden Schiedssprüche werden dann auch von den staatlichen Behörden in der Regel im Hinblick auf eine Zwangsvollstreckung anerkannt. Der Vorteil von Schiedsgerichten ist, dass die Inhalte und auch die mündliche Verhandlung geheim bleiben, und dass sich nicht die nach dem Gerichtsverteilungsplan zufällig zuständigen Richter mit einer derartigen Spezialmaterie beschäftigten, sondern Spezialisten aus Recht und Wirtschaft, die gerade für den konkreten Fall als Schiedsrichter ausgesucht werden. Auch gibt es keine Möglichkeit einer Berufung in einer zweiten Instanz. Daher bleibt die Verfahrensdauer meist überschaubar.
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Nutzung und Schutz der Marke des Franchisegebers
Ein wesentlicher Aspekt des Franchisings besteht darin, dass ein Franchisegeber interessierten Unternehmern oder Existenzgründern ein erprobtes Geschäftskonzept zur Nutzung überlässt, damit diese sein Konzept an ihrem Standort umsetzen. Wesentliche Bestandteile des sogenannten Franchisepaketes, welches den Franchisenehmern gegen entsprechende Franchisegebühren überlassen wird, sind zum einem das spezielle systemtypische Know-how, welches die Grundlage der Umsetzung des Geschäftskonzeptes darstellt, und zum anderen die bereits mehr oder noch weniger bekannte Marke des Franchisegebers. >> weiterlesen
Wettbewerb zwischen expandierenden Gastronomiekonzepten
In der Franchisebranche allgemein bekannt ist der Fall des Gastronomen Junge, der zunächst mehrere Franchisestandorte der Burger-Kette „Hans im Glück“ betrieb, sich dann mit dem Franchisegeber überwarf, um schließlich ein eigenes Gastronomiekonzept und Franchisesystem „Peter Pane“ ins Leben zu rufen. Die ersten Restaurants von „Peter Pane“ waren die bisherigen Franchisestandorte Junges von „Hans im Glück“.
Bewertungen und Likes bei Facebook
Was bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden wurde, wurde nunmehr im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt. „Peter Pane“ durfte die Kundenbewertungen und die Likes auf seiner Facebookseite, die aus der Zeit der Zugehörigkeit seiner Restaurants zum System „Hans im Glück“ herrührten, nicht behalten. >> weiterlesen
Torten nach Hausfrauenart – ein qualifiziertes Handwerk?
Besonderen Schutz genießt in Deutschland das etablierte Handwerk. Darüber wachen die Handwerkskammern. Auch das Konditorenhandwerk fällt darunter. Es darf also nicht einfach ein jeder Torten backen, und diese dann verkaufen. Das bekam nun auch ein aufstrebendes kleines Franchisesystem mit dem Namen KuchenKlatsch zu spüren. >> weiterlesen
Werbeverbot für Franchisesysteme? Das Fressnapf-Urteil des Bundesgerichtshofs
Natürlich ist Franchisesystemen die Werbung nicht vollständig untersagt worden, dennoch hat das neueste, in der vergangenen Woche veröffentlichte Urteil des Bundesgerichtshofs zum Franchising dramatische Auswirkungen für die Werbemöglichkeiten von Franchisesystemen. >> weiterlesen
Internetvertrieb über eBay & Co. in selektiven Vertriebssystemen
Eine der aktuellsten und dringendsten Streitfragen im Zusammenhang mit so genannten selektiven Vertriebssystemen, bezogen auf den Vertrieb von Markenprodukten, ist das mögliche Verbot der Nutzung bestimmter Online-Vertriebskanäle. Diese Problematik stellt sich im Rahmen von Vertragshändlerbeziehungen genauso wie beim Vertrieb über Franchisenehmer. >> weiterlesen
Kartellverstöße – Bußgelder für Franchise-Unternehmen
Das Kartellrecht begegnet einem im Bereich des Franchising in der Regel dort, wo es um die Frage von Preisbindungen im Rahmen eines Franchisevertrages geht. Da nämlich der Franchisegeber und der Franchisenehmer beides selbstständige Unternehmer sind, hat die Vorgabe von Endverbraucherpreisen durch den Franchisegeber im Franchisevertrag den Charakter einer wettbewerbswidrigen Absprache zweier Unternehmen. Solche Preisabsprachen sind in der Regel kartellrechtswidrig, was zur Nichtigkeit der entsprechenden Regelung im Franchisevertrag, schlimmstenfalls sogar zur Nichtigkeit des gesamten Franchisevertrages führen kann. >> weiterlesen
Franchisesysteme und Wettbewerbsrecht – wer gegen wen?
In jedem Franchisevertrag finden sich ausführliche Regelungen darüber, wer – also der Franchisegeber, oder der Franchisenehmer – gegen Wettbewerbsverletzungen von Mitbewerbern einschreiten muss und darf, und wer die dabei entstehenden Kosten zu tragen hat.
Konkretes Wettbewerbsverhältnis
Zunächst aber muss geklärt werden, wer überhaupt rechtlich als Wettbewerber eines anderen Unternehmens anzusehen ist. Nach dem UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb) sind normalerweise Wettbewerber solche Unternehmen, die miteinander darum konkurrieren, bestimmte Produkte oder Dienstleistungen an dieselbe Kundengruppe zu vertreiben. >> weiterlesen
Impressumspflicht und Werbung in Franchisesystemen
„Nur in teilnehmenden Restaurants“, „ in allen teilnehmenden Filialen“ – so oder ähnlich werben Unternehmen für bestimmte Produkte, Sonderangebote, und Neuheiten. Der Spruch, der im Grunde genommen eine Tautologie ist, kommt nicht von ungefähr. Mit genau dieser Formulierung versuchen die betreffenden Unternehmen die wettbewerbsrechtlichen Vorgaben des Gesetzes zu erfüllen. >> weiterlesen
Bezugsbindung des Franchisenehmers zur Qualitätssicherung
Das typische Franchisesystem zeichnet sich dadurch aus, dass dem Verbraucher und allgemein der Marktöffentlichkeit die angebotenen Dienstleistungen und Produkte stets in einheitlichem Gewand entgegentreten. Die Art der Durchführung der Dienstleistungen hat einen Wiedererkennungswert, Ladenlokale sehen im wesentlichen identisch aus, und gerade in der Systemgastronomie schmecken die jeweiligen Produkte überall auf der Welt gleich.
Qualitätssicherung und Systemuniformität
Wenn ein Franchisesystem Sinn machen soll, und wenn es mit der Bildung einer starken Marke auf dem Markt einhergehen soll, ist es notwendig, diese Uniformität der Dienstleistungen und Produkte sicherzustellen. >> weiterlesen