Immer häufiger kommt es vor, dass Franchisepartner mehr als einen Franchisestandort betreiben. Allerdings werden die verschiedenen Standorte in der Regel nicht gleichzeitig übernommen Vielmehr wird nach und nach, je nach eintretendem Erfolg, ein Standort nach dem anderen eröffnet. Da in der Regel für jeden neuen Standort auch wieder ein neuer Franchisevertrag abgeschlossen wird, kommt es häufig zu gestaffelten Laufzeiten und damit auch zu gestaffelten Vertragsbeendigungen. Denn in der Regel besitzen Franchiseverträge eines Franchisesystems immer die gleiche Laufzeit.
>> weiterlesenArtikel mit dem Tag: Wettbewerbsverbot
Unterschiedliche Schicksale mehrerer Franchiseverträge
Eine besondere rechtliche Herausforderung stellt es häufig dar, wenn ein einzelner Franchisenehmer mehrere Standorte betreibt, und für jeden dieser Standorte einen eigenen Franchisevertrag abgeschlossen hat. Zwar erweist es sich in der Regel als sinnvoll, mehrere Standorte nicht aufgrund eines einzigen Franchisevertrages zu betreiben; die besonderen Probleme aber, die mit mehreren Standorten verbunden sind, sollten sowohl Franchisegeber, als auch Franchisenehmer bereits bei Unterzeichnung eines jeden Vertrages im Blick haben. >> weiterlesen
Wettbewerbsverbote in Franchiseverträgen
Wettbewerbsverbote in Arbeits- oder Vertriebsverträgen, so auch in Franchiseverträgen, haben in der Regel zweierlei Zielrichtungen. Zum einen will sich der Franchisegeber gegen Konkurrenz aus dem Kreis der eigenen Franchisenehmer schützen, zum anderen will er aber auch versuchen, sein systemspezifisches Know-How soweit wie möglich innerhalb seines Systems zu behalten, um so wenig wie möglich unmittelbarer Nachahmer zu bekommen. >> weiterlesen
Nachvertragliches Wettbewerbsverbot und die Berufsfreiheit
Zur Abwechslung einmal soll hier ein Urteil des Österreichischen Obersten Gerichtshofs den Aufhänger für eine nähere Betrachtung des nachvertraglichen Wettbewerbsverbots bilden, wie es in vielen Franchiseverträgen vereinbart wird.
In dem Fall, über den das österreichische Gericht in dritter Instanz zu entscheiden hatte, ging es um ein vertraglich vereinbartes dreijähriges nachvertragliches Wettbewerbsverbot. Die Gerichte der drei Instanzen beschäftigten sich teilweise mit der Frage, inwiefern ein solches Wettbewerbsverbot sittenwidrig sei, inwieweit es möglicherweise gegen Handelsvertreterrecht verstoße, und inwieweit es kartellrechtlichen Vorgaben zuwiderlaufe. >> weiterlesen