Artikel der Kategorie: Franchiserecht

Darstellung der Marktposition als Bestandteil vorvertraglicher Aufklärung

Die meisten Gerichtsurteile zum Thema Franchising befassen sich mit den Anforderungen an die vorvertragliche Aufklärung eines künftigen Franchisenehmers durch den Franchisegeber. Die diesbezügliche Rechtsprechung kann getrost als gefestigt bezeichnet werden. Dennoch sind neue Urteile immer wieder interessant, weil sie die konkreten Anforderungen daran, über was genau aufzuklären ist, immer  mehr differenzieren.

So hat sich jetzt das Landgericht Berlin mit einem Franchisesystem aus der Nachhilfebranche beschäftigt und die Aufklärung des Franchisenehmers in mehreren Punkten als unzulänglich eingestuft.

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Franchiseverband gibt Leitfaden”Franchiserecht in der Coronakrise” heraus

Rechtsanwalt Martin Niklas und sechs andere führende deutsche Franchiserechtler und Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Franchiseverbandes geben erste Antworten auf rechtliche Fragestellungen, die sich in der Corona-Krise stellen, sowohl für Franchisegeber als auch für Franchisenehmer.

Dabei werden sowohl franchiserechtliche Probleme im engeren Sinne, beispielsweise die Franchisegebühr betreffend, behandelt, wie auch mietrechtliche, insolvenzrechtliche, gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und handelsrechtliche Fragestellungen.

Franchisegebühren in der Corona-Krise

Die Corona-Krise bestimmt das gesamte öffentliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland. Zum einen stehen die Fragen der Eindämmung der Pandemie im Mittelpunkt, zum anderen aber auch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf einen großen Teil der Unternehmen. Sie haben mehr oder weniger aufgrund ihrer konkreten Waren und Dienstleistungen unter der Corona-Krise zu leiden.

Daher stellen sich entsprechende rechtliche Fragen auch in zahlreichen Franchisesystemen. Beispielsweise im Einzelhandel oder in der Hotellerie und der Gastronomie sind deren Geschäftsmodelle derzeit nur begrenzt oder auch in vielen Fällen gar nicht umsetzbar.

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Unterschiedliche Schicksale mehrerer Franchiseverträge

Eine besondere rechtliche Herausforderung stellt es häufig dar, wenn ein einzelner Franchisenehmer mehrere Standorte betreibt, und für jeden dieser Standorte einen eigenen Franchisevertrag abgeschlossen hat. Zwar erweist es sich in der Regel als sinnvoll, mehrere Standorte nicht aufgrund eines einzigen Franchisevertrages zu betreiben; die besonderen Probleme aber, die mit mehreren Standorten verbunden sind, sollten sowohl Franchisegeber, als auch Franchisenehmer bereits bei Unterzeichnung eines jeden Vertrages im Blick haben. >> weiterlesen

Wettbewerbsverbote in Franchiseverträgen

Wettbewerbsverbote in Arbeits- oder Vertriebsverträgen, so auch in Franchiseverträgen, haben in der Regel zweierlei Zielrichtungen. Zum einen will sich der Franchisegeber gegen Konkurrenz aus dem Kreis der eigenen Franchisenehmer schützen, zum anderen will er aber auch versuchen, sein systemspezifisches Know-How soweit wie möglich innerhalb seines Systems zu behalten, um so wenig wie möglich unmittelbarer Nachahmer zu bekommen. >> weiterlesen

Preisbindung und Fernsehwerbung in Franchisesystemen

Ein Franchisesystem und eine starke Franchisemarke leben davon, dass mit vereinter Schlagkraft der Markt bearbeitet wird. Daher ist auch die überregionale Werbung ein ganz zentrales Medium, um die Bekanntheit der Marke voranzutreiben und allen Systempartnern dauerhaft zu wirtschaftlichem Erfolg zu verhelfen.

Preisbindung ist grundsätzlich kartellrechtlich unzulässig

Werbung jedoch beinhaltet in der Regel auch Werbung mit entsprechenden Preisen für bestimmte Produkte. Gerade im Einzelhandel und in der Systemgastronomie. Nun steht einheitlichen Preisen in Franchisesystem jedoch eine ganz entscheidende rechtliche Schranke entgegen. >> weiterlesen

Übertragung eines Franchisebetriebs auf einen Nachfolger

Besondere Situationen und auch besondere rechtliche Probleme ergeben sich dann, wenn ein Franchisestandort durch einen neuen Franchisenehmer übernommen werden soll. Zum einen muss der Franchisevertrag mit dem alten Franchisenehmer auslaufen oder einvernehmlich beendet werden, zum anderen muss der Franchisegeber auch bereit sein, mit dem neuen Franchisenehmer, einen Vertrag abzuschließen. Daneben aber kommt es natürlich zu entsprechenden Kaufvertragsverhandlungen und im günstigsten Falle zu einem positiven Abschluss zwischen dem alten und dem neuen Franchisegeber bzgl. des konkreten Unternehmens. >> weiterlesen

Wettbewerb zwischen expandierenden Gastronomiekonzepten

In der Franchisebranche allgemein bekannt ist der Fall des Gastronomen Junge, der zunächst mehrere Franchisestandorte der Burger-Kette „Hans im Glück“ betrieb, sich dann mit dem Franchisegeber überwarf, um schließlich ein eigenes Gastronomiekonzept und Franchisesystem „Peter Pane“ ins Leben zu rufen. Die ersten Restaurants von „Peter Pane“ waren die bisherigen Franchisestandorte Junges von „Hans im Glück“.

Bewertungen und Likes bei Facebook

Was bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden wurde, wurde nunmehr im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt. „Peter Pane“ durfte die Kundenbewertungen und die Likes auf seiner Facebookseite, die aus der Zeit der Zugehörigkeit seiner Restaurants zum System „Hans im Glück“ herrührten, nicht behalten. >> weiterlesen

Vorvertragliche Aufklärung, Eigenkapitalgeber und sonstige Geschädigte

Verletzt ein Franchisegeber seine vorvertraglichen Aufklärungspflichten, so ist er in der Regel zu einem umfassenden Schadensersatz verpflichtet. Im Rahmen dieses Schadensersatzanspruches kann ein Franchisenehmer sämtliche Investitionen in das Franchisekonzept geltend machen. Er wird wirtschaftlich so gestellt, als ob er den Franchisevertrag nie unterzeichnet hätte. >> weiterlesen

Der E-Mail-Account des Franchisenehmers nach Vertragsbeendigung

Wegen des einheitlichen gemeinsamen Markenauftritts ist es in Franchisesystemen in der Regel üblich, dass der E-Mail-Account und E-Mail-Adressen aller Franchisenehmer und ihrer Mitarbeiter sich in jedem Falle aus dem Markennamen des Franchisesystems und häufig aus dem eigenen Namen des Franchisenehmers zusammensetzen.

E-Mail-Account im Arbeitsrecht und im Franchiserecht

Vergleichbar der Problematik im Arbeitsrecht stellt sich auch bei Franchisepartnerschaften die Frage, was mit den E-Mail-Accounts nach dem Ausscheiden des Franchisenehmers geschieht. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht