Unterschiedlichste Spielarten des Vertriebs per Franchising

Veröffentlicht von angelegt unter Franchising, Vertrieb.

Das Geschäfts- und Vertriebsmodell des Franchising ermöglicht es Unternehmen, auf unterschiedliche Art und Weise den Zielmarkt zu bearbeiten. Zwar ist das klassische Franchisesystem mit einem Franchisegeber und zahlreichen Franchisenehmern an vielen Orten, die im wesentlichen gleich strukturierte Franchise-Outlets betreiben, der Regelfall. Jedoch gibt es, nicht nur im Rahmen der Internationalisierung, unterschiedliche Möglichkeiten der Etablierung von verschiedenen Franchiseformaten und verschiedenen Vertriebsstufen. An einem aktuellen Beispiel sei dies erläutert, illustriert anhand der nebenstehenden Grafik.

Kooperationsvertrag zwischen McDonald‘s und „Tank & Rast“

In der Wirtschafts- und Tagespresse machte jetzt die Nachricht die Runde, dass McDonald‘s gemeinsam mit dem Autobahnraststätten-Betreiber „Tank & Rast“ einen umfassenden Kooperationsvertrag abgeschlossen hat. Zugegebenermaßen wurde das gesamte Vertriebskonstrukt nicht durch unsere Kanzlei entwickelt, sondern durch die international agierende Wirtschaftskanzlei Noerr, dennoch erlaube ich mir, das Beispiel, sowie es sich wohl anhand der mir zur Verfügung stehenden Informationen ungefähr ausgestaltet, näher zu beleuchten.
Bereits seit jeher zeichnet sich McDonald‘s dadurch aus, dass es für Franchisenehmer sowohl die Möglichkeit bietet, klassische große Restaurants zu eröffnen, aber auch kleinere Imbiss-Outlets ohne Sitzplätze und mit begrenztem Platzangebot. Die Autobahnen wurden bisher hauptsächlich durch Restaurants auf Autohöfen bedient, hinzukommen sollen nun wohl etwas kleinere Outlets an über 100 Raststätten des Betreibers „Tank & Rast“.
Der zu diesem Zwecke mit „Tank & Rast“ abgeschlossene Vertrag ist nicht etwa ein Franchisevertrag, denn „Tank & Rast“ betreibt die Raststätten nicht selbst, sondern lässt sie von Pächtern betreiben. Daher war es notwendig, eine Konstruktion zu erfinden, der gemäß alle Pächter der in den Blick genommenen Raststätten McDonald’s-Franchisenehmer werden können. Damit das ganze einheitlich ausgestaltet wird, werden die entsprechenden Grundsätze wohl in dem bereits genannten Kooperationsvertrag zwischen McDonald‘s Deutschland als Franchisegeber und „Tank & Rast“ als Verpächter der Raststätten festgelegt sein.

„Tank & Rast“-Tochter als Franchisegeber für die Raststättenpächter

„Tank & Rast“ wird nunmehr eine Tochtergesellschaft gründen, die als (Master-)Franchisenehmer von McDonald‘s und Franchisegeber der einzelnen Raststättenpächter fungieren soll. Damit werden dann die entsprechenden Raststättenpächter einerseits Pachtverträge mit „Tank & Rast“, andererseits aber auch Franchiseverträge mit der „Tank & Rast“-Tochter, welche die Verbindung zu McDonald‘s herstellt, haben.

Co-Branding in den „Tank & Rast“-Raststätten

An diesem Beispiel lässt sich zusätzlich sehen, wie Betreiber von Raststätten im Rahmen eines so genannten Co-Branding in ihrem eigentlich einheitlichen Raststättenbetrieb mehrere Marken, nämlich unter anderem die Marke Serways für die Raststätten von „Tank & Rast“, als auch die Marke McDonald‘s im Rahmen des Franchiseverhältnisses repräsentieren. Stellt das einheitliche Franchise-Outlet einer bestimmten Marke zwar den Regelfall dar, so ist es durchaus immer häufiger zu beobachten, auch im Rahmen der Gastronomie (Bsp. Subway und Langnese Happiness Station), dass der Betreiber eines Ladenlokals in diesem quasi zwei oder mehr verschiedene sich ergänzende Franchise-Outlets betreibt.
In diesem begrenzten Rahmen kann und soll gar nicht auf konkrete Vor- und Nachteile der dargestellten Konstruktion eingegangen werden, vielmehr soll die Darstellung den Blick öffnen für die so unterschiedlichen nahezu unbegrenzten Möglichkeiten des Geschäftsmodells Franchising.

http://m.welt.de/wirtschaft/article144374493/Der-Autobahn-Burger-kommt-jetzt-von-McDonalds.html

Kommentieren

  • (wird nicht veröffentlicht)

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht