Jahresarchiv: 2020

Indirekte Preisbindung in Franchisesystemen

Grundsatz: Preisbindungsverbot

Wie wahrscheinlich in der Franchisebranche allgemein bekannt ist, ist eine sogenannte Preisbindung in Franchisesystemen und auch in anderen Vertriebssystemen kartellrechtlich grundsätzlich unzulässig. Preisbindung bedeutet, dass der Franchisegeber seinen Franchisenehmern vorschreibt, welche Endkundenpreise diese verlangen sollen. Da es sich bei Franchiseverträgen um Absprachen zwischen selbstständigen Unternehmen handelt, haben sämtliche solcher Absprachen, also auch der Franchisevertrag als ganzer, wettbewerbsbeschränkenden Charakter. Daher unterliegen diese Vereinbarungen grundsätzlich dem Kartellverbot. Eine sogenannte Freistellung vom Kartellverbot ist nur dann gegeben, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind. Dazu gehört eben auch, dass es keine Preisbindung gibt.

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Darstellung der Marktposition als Bestandteil vorvertraglicher Aufklärung

Die meisten Gerichtsurteile zum Thema Franchising befassen sich mit den Anforderungen an die vorvertragliche Aufklärung eines künftigen Franchisenehmers durch den Franchisegeber. Die diesbezügliche Rechtsprechung kann getrost als gefestigt bezeichnet werden. Dennoch sind neue Urteile immer wieder interessant, weil sie die konkreten Anforderungen daran, über was genau aufzuklären ist, immer  mehr differenzieren.

So hat sich jetzt das Landgericht Berlin mit einem Franchisesystem aus der Nachhilfebranche beschäftigt und die Aufklärung des Franchisenehmers in mehreren Punkten als unzulänglich eingestuft.

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Franchiseverband gibt Leitfaden”Franchiserecht in der Coronakrise” heraus

Rechtsanwalt Martin Niklas und sechs andere führende deutsche Franchiserechtler und Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Franchiseverbandes geben erste Antworten auf rechtliche Fragestellungen, die sich in der Corona-Krise stellen, sowohl für Franchisegeber als auch für Franchisenehmer.

Dabei werden sowohl franchiserechtliche Probleme im engeren Sinne, beispielsweise die Franchisegebühr betreffend, behandelt, wie auch mietrechtliche, insolvenzrechtliche, gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und handelsrechtliche Fragestellungen.

Franchisegebühren in der Corona-Krise

Die Corona-Krise bestimmt das gesamte öffentliche und gesellschaftliche Leben in Deutschland. Zum einen stehen die Fragen der Eindämmung der Pandemie im Mittelpunkt, zum anderen aber auch die wirtschaftlichen Auswirkungen auf einen großen Teil der Unternehmen. Sie haben mehr oder weniger aufgrund ihrer konkreten Waren und Dienstleistungen unter der Corona-Krise zu leiden.

Daher stellen sich entsprechende rechtliche Fragen auch in zahlreichen Franchisesystemen. Beispielsweise im Einzelhandel oder in der Hotellerie und der Gastronomie sind deren Geschäftsmodelle derzeit nur begrenzt oder auch in vielen Fällen gar nicht umsetzbar.

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Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht