In vielen Franchisesystemen, insbesondere im internationalen Kontext, ist es üblich, dass Franchiseverträge eine sogenannte Schiedsvereinbarung enthalten. Das bedeutet, dass Streitigkeiten nicht vor den normalen staatlichen Gerichten ausgetragen werden, sondern vor speziellen Schiedsgerichten. Im internationalen Raum gibt es verschiedene anerkannte Organisationen, die für die Bildung solcher Schiedsgerichte zuständig sind. Die anstatt gerichtlicher Urteile ergehenden Schiedssprüche werden dann auch von den staatlichen Behörden in der Regel im Hinblick auf eine Zwangsvollstreckung anerkannt. Der Vorteil von Schiedsgerichten ist, dass die Inhalte und auch die mündliche Verhandlung geheim bleiben, und dass sich nicht die nach dem Gerichtsverteilungsplan zufällig zuständigen Richter mit einer derartigen Spezialmaterie beschäftigten, sondern Spezialisten aus Recht und Wirtschaft, die gerade für den konkreten Fall als Schiedsrichter ausgesucht werden. Auch gibt es keine Möglichkeit einer Berufung in einer zweiten Instanz. Daher bleibt die Verfahrensdauer meist überschaubar.
>> weiterlesenArtikel mit dem Tag: Franchiserecht
Die Franchise Expo 2022 in Frankfurt
In dieser Woche findet von Donnerstag bis Samstag (10. bis 12. November) die Franchise Expo in den Frankfurter Messehallen statt. Nachdem es in den Jahren zuvor immer wieder kleinere vergleichbare Veranstaltungen gegeben hatte, gibt es dieses klassische Messerformat nunmehr wieder seit fünf Jahren. Die „FEX“ hat sich mittlerweile voll etabliert in der gesamten Franchisebranche.
>> weiterlesenWahl des Gerichtsstandes bei Streitigkeiten zwischen Franchisepartnern
Wenn es zu Unstimmigkeiten zwischen Franchisegeber und Franchisenehmer kommt, muss aufgrund des partnerschaftlichen Grundgedankens des Franchisings an erster Stelle stets der Versuch stehen, im Gespräch miteinander eine Lösung zu finden. Leider stehen aber auf beiden Seiten häufig ganz erhebliche wirtschaftliche Interessen und oft auch die gesamte Existenz auf dem Spiel. Daher führt in vielen Fällen kein Weg an einer von Anwälten unterstützten und häufig bis vor die Gerichte getragenen streitigen Auseinandersetzung vorbei.
>> weiterlesenBedarfsbezogene Aufklärungspflicht des Franchisegebers
In einem brandaktuellen Urteil hat das Hanseatische Oberlandesgericht Hamburg die bisher gefestigte Rechtsprechung zur vorvertraglichen Aufklärung leicht modifiziert. Zumindest für die Fälle, in denen der Franchiseinteressent über umfassende betriebswirtschaftliche Vorkenntnisse verfügt.
>> weiterlesenFranchiseverband gibt Leitfaden”Franchiserecht in der Coronakrise” heraus
Rechtsanwalt Martin Niklas und sechs andere führende deutsche Franchiserechtler und Mitglieder des Rechtsausschusses des Deutschen Franchiseverbandes geben erste Antworten auf rechtliche Fragestellungen, die sich in der Corona-Krise stellen, sowohl für Franchisegeber als auch für Franchisenehmer.
Dabei werden sowohl franchiserechtliche Probleme im engeren Sinne, beispielsweise die Franchisegebühr betreffend, behandelt, wie auch mietrechtliche, insolvenzrechtliche, gesellschaftsrechtliche, arbeitsrechtliche und handelsrechtliche Fragestellungen.
Vorvertragliche Aufklärung – welche Zahlen müssen es nun sein?
Gerade in den letzten drei Jahren hat sich die Rechtsprechung zumindest der Oberlandesgerichte wieder sehr in Richtung eines umfassenden Schutzes von Franchisenehmern orientiert, wenn es um die Frage des Umfangs der vorvertraglichen Aufklärung geht. >> weiterlesen
Ausgleichsanspruch des Franchisenehmers? – Faktische Überlassung des Kundenstamms reicht nicht
Hatten wir in der vergangenen Woche an dieser Stelle ein Urteil des Bundesgerichtshofs über den Ausgleichsanspruch eines Vertragshändlers erörtert, so geht es dieses Mal um ein am selben Tage verkündetes Urteil des Bundesgerichtshofs, welches sich unmittelbar mit dem Ausgleichsanspruch eines Franchisenehmers beschäftigt.
Anerkannte Parallelen zwischen Vertragshändler und Franchisenehmer
Zwar war bereits bisher in der Rechtsprechung, insbesondere der Oberlandesgerichte, geklärt, dass die analoge Anwendung des Handelsvertreterausgleichsanspruchs nach § 89b HGB auf Vertragshändler davon abhängt, ob der Vertragshändler vergleichbar einem Handelsvertreter in das Absatz- und Vertriebssystem des Herstellers eingebunden ist, und ob er rechtlich dazu verpflichtet wurde, nach Vertragsbeendigung die Kundendaten dem Hersteller zu überlassen. Ebenfalls war geklärt, dass grundsätzlich auch eine entsprechende Anwendung auf Franchisenehmer in Betracht kommt. >> weiterlesen
Kundenpflege und Ausgleichsansprüche nach Vertragsbeendigung
Besonders bei Vertragshändlerverträgen, gerade in der Automobilbranche, aber auch in vielen Franchisesystemen stellt sich für den Hersteller bzw. Franchisegeber das Problem der Pflege von Kundenbeziehungen über den Bestand eines konkreten Vertriebsvertrages hinaus.
Gerade, wenn es sich um ein Vertriebssystem für Produkte mit intensivem Service und Beratungsbedarf handelt, möchte der Franchisegeber möglicherweise selbst die Verantwortung für eine entsprechende Kundenpflege und für dauerhafte Kundenbeziehungen in den Händen behalten. Hierzu benötigt er die Daten der Kunden seiner Franchisenehmer. >> weiterlesen
Rentenversicherungspflicht des Franchisenehmers
Die Zeiten, als vor Gerichten immer wieder über die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit des Franchisenehmers gestritten wurde, sind im Wesentlichen vorbei. Lediglich manche Gerichte, zu denen das Vertriebsmodell Franchising noch nicht vorgedrungen ist, beschäftigen sich gelegentlich noch mit solchen Fragen. Hintergrund war stets die Frage der Schutzbedürftigkeit des Franchisenehmers und gegebenenfalls dessen Sozialversicherungspflicht. Derartige Entscheidungen konnten für einen Franchisegeber angesichts zahlreicher Franchisenehmer, für die gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen gewesen wären, existenzbedrohend sein. >> weiterlesen
Einstweiliger Rechtsschutz in der Franchisepartnerschaft
Der Fall Burger King hat sie wieder in den Mittelpunkt des öffentlichen Interesses gerückt: Die Möglichkeit des einstweiligen Rechtsschutzes gegenüber dem Geschäftspartner, wenn beide Parteien sich nicht mehr über die Fortsetzung oder auch nur die Art der Fortsetzung des Geschäftsverhältnisses einig sind.
Folgen einer fristlosen Kündigung des Franchisevertrages
In dem Burger-King-Fall hatte der Franchisegeber seinem Franchisenehmer, der „Yi-Ko“-Holding“, mit seinen 91 Filialen den Franchisevertrag fristlos gekündigt. >> weiterlesen