Zum wiederholten Male hat sich nunmehr ein oberstes Sozialgericht eines Bundeslandes, in diesem Falle das Landessozialgericht NRW, mit der Frage beschäftigt, wann ein Franchisenehmer unter die Rentenversicherungspflicht fällt. In dem konkreten Fall ging es um einen Franchisenehmer eines der führenden Nachhilfe-Franchisesysteme.
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Rentenversicherungspflicht des Franchisenehmers
Die Zeiten, als vor Gerichten immer wieder über die Frage einer möglichen Scheinselbstständigkeit des Franchisenehmers gestritten wurde, sind im Wesentlichen vorbei. Lediglich manche Gerichte, zu denen das Vertriebsmodell Franchising noch nicht vorgedrungen ist, beschäftigen sich gelegentlich noch mit solchen Fragen. Hintergrund war stets die Frage der Schutzbedürftigkeit des Franchisenehmers und gegebenenfalls dessen Sozialversicherungspflicht. Derartige Entscheidungen konnten für einen Franchisegeber angesichts zahlreicher Franchisenehmer, für die gegebenenfalls Sozialversicherungsbeiträge nachzuzahlen gewesen wären, existenzbedrohend sein. >> weiterlesen