Artikel mit dem Tag: Social Media

Wettbewerb zwischen expandierenden Gastronomiekonzepten

In der Franchisebranche allgemein bekannt ist der Fall des Gastronomen Junge, der zunächst mehrere Franchisestandorte der Burger-Kette „Hans im Glück“ betrieb, sich dann mit dem Franchisegeber überwarf, um schließlich ein eigenes Gastronomiekonzept und Franchisesystem „Peter Pane“ ins Leben zu rufen. Die ersten Restaurants von „Peter Pane“ waren die bisherigen Franchisestandorte Junges von „Hans im Glück“.

Bewertungen und Likes bei Facebook

Was bereits im einstweiligen Verfügungsverfahren entschieden wurde, wurde nunmehr im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Frankfurt bestätigt. „Peter Pane“ durfte die Kundenbewertungen und die Likes auf seiner Facebookseite, die aus der Zeit der Zugehörigkeit seiner Restaurants zum System „Hans im Glück“ herrührten, nicht behalten. >> weiterlesen

Online-Marketing in Franchisesystemen

Gemeinsam mit dem Gastgeber Google und zwei Google-Premium-KMU-Partnern organisierte das FranchisePORTAL in der Reihe „Innovation Workshop Franchise“ ein höchst spannendes Seminar zum Thema Online-Marketing in Franchisesystemen.

Online-Marketing und die „Mobile Readiness“

Wenn es generell um das Thema Online-Marketing geht, gilt es zunächst die grundsätzlichen Voraussetzungen in den Blick zu nehmen, denen Marketing in unserer heutigen Zeit begegnet. >> weiterlesen

Die Löschung des „Google Cache“ nach Ende der Franchisepartnerschaft

In allen Franchiseverträgen finden sich genaue Regelungen dessen, was der Franchisenehmer nach Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Franchisegeber zu veranlassen hat. Hierunter fällt gegebenenfalls ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot, aber auch die Rückgabe von Materialien, die im Eigentum des Franchisegebers stehen. Wichtig ist hierbei insbesondere das Franchisehandbuch. >> weiterlesen

Bildrechte auf Internetseiten – bei Franchisesystemen doppelt gefahrträchtig

In der Internet-Welt hat in den letzten Wochen ein Urteil des Landgerichts Köln für Aufregung gesorgt, in dem es um die Kenntlichmachung des Urhebers bei Verwendung von Fotos auf eigenen Internetseiten ging.

Ein Betreiber einer Internetseite hatte sich bei der bekannten Bildagentur Pixelio das Foto einer anderen Person hochgeladen, um es auf seiner Internetseite zur Illustration eines Artikels zu verwenden. In den Lizenzbedingungen von Pixelio war geregelt, dass die Nennung sowohl des Urhebers des Fotos, als auch der Firma Pixelio bei jeder Verwendung auf dem Foto selbst oder aber am Ende der jeweiligen Internetseite zu erfolgen habe. >> weiterlesen

Aktuelle Nachrichten und Urteile zum Thema Franchising und Franchiserecht